
Die Holländerwindmühle in Straupitz ist die letzte funktionierende Dreifachwindmühle Europas. An der Stelle einer um 1640 entstandenen Bockwindmühle wurde 1850 die Holländermühle als Kornmühle errichtet. 1885 wurde die Mühle um das Sägewerk erweitert und 1910 mit der Ölmühle komplettiert. 1923 zerstörte ein Blitzschlag die Flügel, weshalb die Mühle komplett auf Elektrobetrieb umgestellt wurde. Nach der schrittweisen Stilllegung ab Mitte der 1960er Jahre begannen 1994 die ersten Restaurierungsmaßnahmen. Der gesamte Mühlenkomplex ist 2001/2002 saniert worden. Der Mühlenturm erhielt dabei eine neue Haube und neue Flügel.
Ein rühriger Mühlenverein betreibt dieses aufwändig restaurierte technische Kleinod- sägt mit urigem, seltenem Horizontalgatter Baumstämme bis 1 Meter Dicke und presst mit 100-jähriger Technik täglich das berühmte Spreewaldgold-Leinöl.
In der Straupitzer Ortschronik schreibt Lehrer Mak um 1940 zur "Windmühle von Johannes Nitschke":
"Die erste Windmühle stand dort, wo sich heute der alte Friedhof mit der Kapelle befindet. Sie wurde um das Jahr 1650 abgerissen und an der heutigen Stelle wieder als sogenannter Windbock aufgebaut ... Die Familie Nitschke ist seit dem Jahre 1640 als Windmüller in Straupitz ansässig. Angeblich sollen sie aus Ungarn eingewandert sein. Bis zum Jahre 1780 hatten sie die Mühle in Erbpacht, und erwarben sie dann als Eigentum."
Leider hat Lehrer Mak seine Quellen nicht erwähnt, neuere umfangreiche Archivrecherchen konnten die Angaben nicht bestätigen. Fest steht aber Folgendes:
Wann die erste Windmühle in Straupitz erbaut wurde, ließ sich bislang nicht exakt ermitteln. Jedoch verzeichnet das Steuerregister der Herrschaft Straupitz von 1637-1641 einen "Windmüller von einer Wiese im Spreewalde" als Steuerschuldner. Von Anfang an war die Windmühle im Besitz der jeweiligen Herrschaft und gelangte im Jahre 1655 nach mehreren Vorbesitzern in das Eigentum des Grafen von Houwald. Die gräfliche Standesherrschaft Straupitz bestand bis zum Jahre 1945.
Anfänglich wurde die Mühle von angestellten Müllern der Herrschaft betrieben oder auf Zeit verpachtet. Die Müller wechselten häufig, mitunter in recht kurzen Abständen. Anhand der Straupitzer Kirchenbücher und Steuerlisten konnten für die Zeit zwischen 1640 und 1760 bislang 14 verschiedene Namen von Windmüllern belegt werden. U.a. 1649-1667 "Hans Schramm & Sohn George, Windmüller in Straupitz" sowie für das Jahr 1653 ein "Michael Geißler - Windmüller allhier". 1682 schließt Graf von Houwald einen "Vergleich mit Hans Kuraß über die Verpachtung der Brett- und Windmühle zu Straupitz". Als weitere Windmüller werden u.a. genannt: Gottfried Ziegler, Martin Schramm, Ernst Müller, Peter Mattheus, Mattheus Hentzkau, Jacob Hentzkau, Michael Schmidt, Johann Friedrich Lehmann & Mühlknappe Gottlob Lehmann sowie Christian Wachsmuth. Das Straupitzer Steuerbuch von 1756 führt den "Windmüller Christian Lehninger" auf.
Der Name des Windmüllers Nitschke findet sich in den Straupitzer Kirchenbüchern erstmals wie folgt: "Martin Nitschke, gest. am 07.01.1814 in Straupitz im 86. Lebensjahr; hinterläßt 3 Söhne (u.a. Johann Martin) und 19 Enkel." Martin Nitschke wurde demnach 1729 geboren, der Geburtsort ist unbekannt. 1760 übernahm er die Straupitzer Windmühle an der Laasower Straße durch einen Erbpachtvertrag mit dem Grafen von Houwald. Durch Ablösung der Reallasten und Beendigung des Erbpachtvertrags zum 01.07.1853 ging die Mühle in das Eigentum der Nitschkes über.
Am 17. Februar 1850 brannte die Bockwindmühle aus bislang unbekanntem Grunde vollständig nieder.
Mühlenmeister Gottfried Nitschke beantragte umgehend einen Neubau als "Holländische Windmühle mit zwei Mahlgängen, einem Spitzgange und acht Stampfen." (Quelle: Polizeiliche Bekanntmachung vom 27. März 1850, in: Lübbener Kreisblatt, Jg. 1850, S. 101). Ein Vierteljahr später erhielt Nitschke die amtliche Baugenehmigung: "Dem Mühlenmeister Gottfried Nitschke zu Straupitz im Lübbener Kreis wird hiermit die landespolizeiliche Erlaubnis erteilt, auf seinem in der dortigen Feldmark belegenen Grundstück [...] eine holländische Windmühle mit der Bedingung bauen zu dürfen, daß die Mühle mit einem 5 Fuß hohen Bretter- oder dichten Gitterzaun umgeben wird.
Frankfurt/Oder 13. Juli 1850
Königliche Regierung Abteilung des Innern
[...] Unterschrift"